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Ihr Partner.
Für nachhaltigen Erfolg.

Wenn Unternehmen nachhaltig arbeiten, arbeitet die Nachhaltigkeit für die Unternehmen: Wir sind davon überzeugt, dass in Zukunft vor allem solche Unternehmen erfolgreich sein werden, die nachhaltig investieren und produzieren. Wir sehen den Green Deal der EU-Kommission nicht nur als Herausforderung, sondern auch als große Chance für unsere Mandanten. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen diese Chance nutzt: Nur eine nachhaltige Wirtschaft sichert die Zukunft kommender Generationen.

AB Legal Advisory for a sustainable future

Practices

Wir sind eine hochspezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft mit den Schwerpunkten Green Deal und ESG Economy. Unsere Berater verfügen über mehr als 25 Jahre Erfahrung in den Bereichen Corporate Finance, Risk & Governance und Litigation & Arbitration. In von uns nicht abgedeckten Rechtsgebieten und bei grenzüberschreitenden Projekten kooperieren wir mit einem eingespielten Team renommierter Partnerkanzleien aus dem In- und Ausland.

Sustainable Economy

Der Green Deal der EU-Kommission wirkt sich auf alle Bereiche unserer Wirtschaft aus. Noch vor einigen Jahren waren Themen wie die die EU-Taxonomie und Nachhaltigkeitsberichterstattung nur für die Fondsindustrie und börsennotierte Unternehmen relevant. Heute haben die Regelungen zur Umsetzung des Green Deals alle Bereiche der Wirtschaft erreicht. Die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die Zahl der deutschen Unternehmen, die als Teil ihres Jahresabschlusses einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und prüfen lassen müssen, von rund 500 auf über 15.500 Unternehmen mehr als verdreißigfacht.

Sogar Unternehmen, die die Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht überschreiten, müssen detaillierte Informationen auf der Basis der Parameter der EU-Taxonomie sammeln, wenn sie Kapital bei Banken oder bei PE-Fonds aufnehmen. Der Umfang der Regulierung, den mittelständische und große Unternehmen erfüllen müssen, ist auf den ersten Blick überwältigend.

Unsere Berater waren von Anfang an mit der Umsetzung des Green Deals beschäftigt. Deshalb können sie Ihnen helfen, die richtigen Prioritäten bei der Umsetzung der ESG-Compliance in Ihrem Unternehmen zu setzen. Noch wichtiger: Wir zeigen Ihnen, wie Sie ESG-Compliance von einer Belastung in einen Wettbewerbsvorteil ummünzen können.

Unsere ESG Economy Beratung ist fokussiert auf

  • ESG- und CSR-Due Diligence
  • ESG-Transaktionsdokumentation
  • CSRD-Berichterstattung
  • ESG-Fondsstrukturierung
  • Anti-Greenwashing-Regeln

ESG Risk & Governance

Green Deal und Klimaneutralität sind Megatrends, deren Umsetzung darüber entscheiden wird, ob unsere Erde auch für nachfolgende Generationen noch lebenswert bleibt. Ob Sie in einem klassischen Industrieunternehmen tätig sind, in einer Bank oder einem Dienstleistungsunternehmen: Die Frage, wie Sie mit diesen Megatrends umgehen, sollte auf der Agenda sämtlicher Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien ganz oben stehen. Denn nachhaltige Unternehmensführung wird für alle Teilnehmer am ESG-Ökosystem in Zukunft ein strategischer Erfolgsfaktor sein. Unsere Berater unterstützen und schulen seit Jahrzehnten Vorstände und Aufsichtsräte, wie sie das Geschäftsmodell ihres Unternehmens nachhaltiger gestalten können.

Im Bereich ESG Risk & Governance beraten wir vor allem zu folgenden Themen

  • ESG- and CSR-Schulungen für Vorstände und Aufsichtsräte
  • Strukturierung von Risikomanagementsystemen
  • Unterstützung beim Krisenmanagement
  • Implementierung von Compliance- und Hinweisgeberschutzsystemen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Haftungsfragen

Climate Change Litigation & Arbitration

Der Green Deal hat zu einer Welle von Klagen und Schiedsverfahren gegen Staaten und Unternehmen geführt. Umweltaktivisten wie auch NGOs versuchen, die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, indem sie Regierungen und Unternehmen auf Einhaltung der völkerrechtlich vereinbarten Klimaziele verklagen. Unsere Berater haben mehr als 20 Jahre Erfahrung, Unternehmen wie auch Staatliche Organisationen vor nationalen und internationalen Gerichten zu vertreten. Wir verfügen außerdem über langjährige Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von NGOs und Unternehmen bei strategischen Gerichtsverfahren.

Im Bereich Climate Change Litigation & Arbitration beschäftigen wir uns vor allem mit

  • Strategischen Klagen von und gegen Unternehmen aus den Sektoren Automotive, Engergy und Health Care
  • Klima-, Umwelt- und Menschenrechtsklagen für NGOs, gemeinnützigen Stiftungen und Aktivisten
  • Abwehr von Haftungsklagen gegen Vorstände und Aufsichtsräte
  • ESG-Klagen und Schiedsgerichtsverfahren im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen

Business & Human Rights

„Protect, Respect, and Remedy“ – die Einhaltung von Menschenrechten ist heute für alle Unternehmen ein wichtiges Thema. Der öffentliche Druck, Menschenrechtsstandards bei der Unternehmensführung zu beachten, hat in allen Branchen in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat sich Deutschland – zum ersten Mal seit Jahrzehnten – an die Spitze der Nationen gesetzt, die sich die Ächtung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Korruption auf die Fahne geschrieben haben. Unsere Berater verfügen über mehr als 25 Jahre Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen, die sich menschenrechtskonform verhalten und damit drohende Rechts- und Reputationsrisiken vermeiden wollen.

Unsere Business & Human Rights-Beratung dreht sich vor allem um

  • Strukturierung von Menschenrechtsprogrammen
  • Menschenrechts-, CSR- and FCPA-Due Diligence
  • Analyse von Risiken in Lieferketten und Entwicklung von Risikomanagementsystemen
  • Entwicklung von Beschwerde- und Abhilfemechanismen
  • Erstellung von Lieferantenkodizes und -klauseln

Sustainable Finance

Sustainable Finance ist einer der Eckpunkte des Green Deals. Der EU-Kommission ist es mit der ESG-Taxonomie gelungen, Investments in nachhaltige Anlagen zu lenken. Die enormen legislativen Aktivitäten auf EU-Ebene bringen neue Geschäftschancen für Asset Manager und Investoren, führen aber auch zu deutlich erhöhten Risiken – Stichwort: Greenwashing. Unsere Berater sind seit Beginn der EU-Green-Deal-Gesetzgebung mit der Umsetzung von nachhaltigen Finanzierungen beschäftigt. Deshalb sind wir Ihr Partner, um Sustainable Finance zu einem Erfolg zu machen.

Unsere Sustainable Finance-Beratung ist auf folgende Bereiche fokussiert:

  • Beratung zu Detailfragen der Offenlegungspflichten nach CSRD und Taxonomie-Verordnung
  • Strukturierung nachhaltiger VC- und PE-Fonds
  • Prüfung von Nachhaltigkeitsvorgaben für Investmentfonds
  • Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben für Asset Manager, Banken und Versicherungen
  • Beratung zu ESG-Ratings

Philosophie

Der Green Deal ist Teil der DNA von AB Legal Advisory. Wir beraten unsere Mandanten nicht nur in allen ESG-Fragen, sondern haben auch selbst einen nachhaltigen Unternehmensansatz. Dabei sind wir überzeugt, dass nachhaltiges Wirtschaften und Handeln und langfristige Geschäftsbeziehungen entscheidend für den Unternehmenserfolg sind. Deshalb behandeln wir unsere Klienten, Vertragsgegner und andere Berater fair und auf Augenhöhe. Auf diese Weise wollen wir unsere Geschäftswelt nachhaltig und lebenswert machen.

Wir sind

  • nachhaltig in Worten und Taten

  • unabhängig aus Überzeugung

  • offen für Zusammenarbeit

  • effizient durch Erfahrung

  • international und mehrsprachig

  • vertraut mit grenzüberschreitenden Projekten

  • Und nicht zuletzt: darauf ausgerichtet,
    unsere Welt jeden Tag etwas besser zu machen

Legal Advisor Munich - Andreas Bauer